Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Reinhold Larisch GmbH

Holzthalebener Straße 36
D – 99996 Menteroda

Telefon: +49 (0) 36029 7404 6
Fax: +49 (0) 36029 7404 7
E-Mail: info@malerwerkzeuge.de

Geschäftsführer: Thomas Larisch
Firmensitz/ Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRB Nr.515283
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 121 013 343

Inhaltlich verantwortlich: Thomas Larisch
Schreiben Sie uns Ihre Meinung, lassen Sie sich zu unseren Produkten beraten oder informieren Sie sich über Ihre Karrieremöglichkeiten bei uns. Unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt
Sie können uns auch telefonisch und per Fax erreichen.
Tel.: +49 (0) 36029 74046 | Fax: +49 (0) 36029 74047

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Informationen zur EU-Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Fachpresse und unsere Materiallieferanten für Automatenstahl und Kupferwerkstoffe (z.B. Messing, Bronze) sind wir informiert worden, dass Blei am 27.06.2018 in die REACH Kandidatenliste aufgenommen wurde.

Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Produkt (in unserem Fall Verbindungelemente) einen Stoff der REACH-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält.

Wir informieren Sie daher hiermit darüber, dass unsere Standardprodukte aus den Werkstoffen Automatenstahl und Kupfer (Messing) folgenden als SVHC identifizierten Stoff enthalten:

Werkstoff CAS-Nr./EG-Nr. Liste Aufnahmedatum
Blei (Pb) CAS: 7439-92-1 EG: 231-100-4 Kandidatenliste / SVHC 27.06.2018

Die Einstufung von Blei als reproduktionstoxisch bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. Die potenziell toxischen Eigenschaften von Blei als chemisches Element sind darüber hinaus seit Jahren bekannt und werden entsprechend berücksichtigt, u.a. in speziellen Arbeitsschutzgesetzgebungen. Die Informationspflicht durch REACH basiert also nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass Blei von der Europäischen Chemikalienagentur auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurde. Ziel der Aufnahme ist es u.a. weitere Informationen über das Metall zu sammeln, z.B. über die in der EU verwendete Menge des Metalls. Sollten neue Erkenntnisse gesammelt werden, könnte die Verwendung von Blei langfristig zulassungspflichtig werden.